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Gemeindesteuer GIS

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Ab dem Jahr 2014 ist für die in der Autonomen Provinz Bozen gelegenen Immobilien die Gemeindeimmobiliensteuer GIS geschuldet und die staatlichen Bestimmungen zur IMU und TASI finden nicht mehr Anwendung (Landesgesetz Nr. 3/2014).

Die Gemeinde hat im Herbst 2014 mit Wirksamkeit ab dem 01.01.2014 das neue GIS-Verordnung beschlossen. Anbei finden Sie die Hebesätze 2014, aus welcher Sie die für die GIS relevanten Tatbestände, die dafür geltenden Steuersätze, die Freibeträge und die eventuelle Pflicht, für besondere Steuersätze Bescheinigungen oder Ersatzerklärungen einzureichen, entnehmen können.

Zuständig